Heilmassagen in der Therapie:
Die Verrechnung der Leistungen mit den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern erfolgt nach dem Wahlarztprinzip.
Nach dem Begleichen der Rechnung beim freiberuflichen Heilmasseur und anschließender Einreichung der Rechnung bei der Krankenkasse erfolgt die Refundierung eines Kostenzuschusses entsprechend dem jeweiligen Leistungstarif.